Wikipedia durch “Linke” - Bundestagsabgeordneten lahmgelegt

Wir leben in einrm Rechtsstaat … glaubt man eigentlich. Die Praxis zeigt immer wieder, dass die Auslegung was “Recht” ist weiten Raum einnimmt.

Der MdB Lutz Eberhard Heilmann hat es jetzt geschafft, die wikipedia durch eine einstweilige Verfügung lahmzulegen, wie ausfühlich bspw wei Golem berichtet wird. Allerdings dürfte dieser Schritt genau das bewirkt haben, was der gute Mann eigentlich vermeiden wollte: Aufmerksamkeit.

An zahlreichen Stellen im Web wird diese Gerichtsentscheidung sehr kritisch kommentiert, so bei Puhs Blog und in etwas drastischer Form bei Ratatatam um mal 2 Beispiele herauszugreifen.

An dieser Stellegeht es gar nicht einem um den konkreten Fall, so makaber der ist. Aber es sit schon eine grundsätzliche Frage, inwieweit das “Verlinken” eine Haftung für die Inhalte der verlinkten Seite herstellt. Gerade in so einem Fall, wo zigtausend Seiten Inhalt sind, garantiert mit noch mehr “Fehlern”. Wir halten dies für extrem bedenklich, dass unser Rechtsstaat einer Erpressung von Webseitenbetreibern Tür und Tor öffnet.

Wer einen Link setzt, kann nicht den Inhalt der Seite komplett prüfen! So aber im Prinzip die Konsequenz aus dem Urteil.

UPDATE 16.11.08: Offensichtlich waren tatsächlich einige Inhalte “falsch” und wurden überarbeitet. Der Politiker hat nun nach einem Bericht bei Spiegel-Online erklärt, die Sache gegenüber Wikipedia nicht juristisch durchsetzen zu wollen. Die juristisch interessante Frage wird daher wohl nicht geklärt werden

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